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BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
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- BVerwG, 14.09.2023 - 3 C 2.23
Abgrenzung von Arzneimittel und stofflichem Medizinprodukt (Nasenspray)
Auszug aus BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 14. September 2023 - BVerwG 3 C 2.23 - wird verworfen.Der Senat hat im Urteil vom 14. September 2023 ausgeführt, dass sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2023 - C-495/21 und C-496/21 -) ergibt, dass es für das Vorliegen eines Präsentationsarzneimittels auf die Inanspruchnahme einer spezifisch arzneilichen Wirkung nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 3 C 2.23 - juris Rn. 16).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23
Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -âEURŒ BVerfGE 107, 395 ). - EuGH, 19.01.2023 - C-495/21
Bundesrepublik Deutschland (Gouttes nasales) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23
Der Senat hat im Urteil vom 14. September 2023 ausgeführt, dass sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2023 - C-495/21 und C-496/21 -) ergibt, dass es für das Vorliegen eines Präsentationsarzneimittels auf die Inanspruchnahme einer spezifisch arzneilichen Wirkung nicht ankommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. September 2023 - 3 C 2.23 - juris Rn. 16). - BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09
Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23
Dass die Klägerin aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs offenbar andere Schlüsse ziehen möchte, zeigt keinen Gehörsverstoß des Senats auf; die Anhörungsrüge dient nicht der Überprüfung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 B 3.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 17.12.2020 - 3 C 22.20
Darlegen der erforderlichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23
Diese Ausführungen hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 C 22.20 - juris Rn. 2).